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Kommentierte Nachricht NWB EV 12/2020 S. 432

Erbschaftsteuer – Wegfall des Verschonungsabschlags (BFH)

Dr. Ulrich Möhrle und Dr. Katrin Dorn

Ein Verstoß gegen die Behaltensfrist des § 13a Abs. 5 ErbStG a. F. kann nach Rechtsprechung des BFH auch durch Insolvenz des Unternehmens ausgelöst werden. Wie der BFH nunmehr mit Urteilen v.  (II R 19/18, NWB AAAAH-63465 und II R 20/18, NWB FAAAH-63459) klargestellt hat, führt allein die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Personengesellschaft jedoch nicht zum zeitanteiligen Wegfall des Verschonungsabschlags.

Der BFH weist in diesen Urteilen überzeugend darauf hin, dass der Verschonungsabschlag für den Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft (im Urteilsfall einer KG) nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Sätze 1 und 2 ErbStG a. F. bei Veräußerung des Anteils der Personengesellschaft, im Falle deren B...

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