Online-Nachricht - Montag, 23.11.2020
Rechtsprechung | Neues Verfahren beim BVerfG
 Der BFH weist auf ein neues
		Verfahren beim BVerfG hin, das für die Rechtsprechung des BFH sowie
		hinsichtlich der Regelung der Steuerklasse beim erbschaft- und
		schenkungsteuerlichen Erwerb vom biologischen Vater bedeutsam sein
		kann.
Der BFH weist auf ein neues
		Verfahren beim BVerfG hin, das für die Rechtsprechung des BFH sowie
		hinsichtlich der Regelung der Steuerklasse beim erbschaft- und
		schenkungsteuerlichen Erwerb vom biologischen Vater bedeutsam sein
		kann.
Hintergrund: Erbt ein Kind von seinem biologischen Vater, findet auf das Erbe nicht die für Kinder günstige Steuerklasse I Anwendung, sondern es wird nach der Steuerklasse III besteuert. Dasselbe gilt, wenn der biologische Vater seinem Kind zu Lebzeiten eine Schenkung macht (; veröffentlicht am ).
Die Verfassungsbeschwerde ist unter dem Az. 1 BvR 1880/20 beim BVerfG anhängig.
Quelle: BFH online (JT)
Fundstelle(n):
  XAAAH-64344