Erstellung von Versicherungsvergleichsanalysen durch eine gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation
Leitsatz
1. Eine gegen Festsetzungen der Körperschaftsteuer und des Gewerbesteuermessbetrags auf jeweils Null Euro gerichtete Klage
ist zulässig, wenn das Finanzamt Einkünfte einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
zugeordnet hat und im Klageverfahren vorgetragen wird, die Einkünfte seien dem Zweckbetrieb zuzurechnen und unterlägen daher
weder der Körperschaftsteuer noch der Gewerbesteuer.
2. Die Förderung des Verbraucherschutzes führt unabhängig davon, ob diese Tätigkeit der Allgemeinheit oder einem Individuum
angeboten wird, zu einem Vorteil bei dem einzelnen Verbraucher. Auch eine individuelle Aufklärung und Information des Verbrauchers
ist als gemeinnützig anzuerkennen, soweit ein unbegrenzter Personenkreis ebenfalls auf vergleichbare Informationen zugreifen
kann.
3. Im Streitfall erfolgte die Erstellung von Versicherungsvergleichsanalysen (‚Finanzanalysen’) ohne persönliche Beratung
des Verbrauchers anhand dessen persönlicher Daten gegen Entgelt im Rahmen eines Zweckbetriebs der Klägerin.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2019 S. 2714 Nr. 46 EFG 2019 S. 1049 Nr. 13 KÖSDI 2019 S. 21340 Nr. 8 MAAAH-64313
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.01.2019 - 8 K 8286/17
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