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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 8 K 8286/17 EFG 2019 S. 1049 Nr. 13

Gesetze: KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9, GewStG § 3 Nr. 6, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8, AO § 14, AO § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 16, AO § 65, FGO § 40 Abs. 2

Zweckbetrieb

Erstellung von Versicherungsvergleichsanalysen durch eine gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation

Leitsatz

1. Eine gegen Festsetzungen der Körperschaftsteuer und des Gewerbesteuermessbetrags auf jeweils Null Euro gerichtete Klage ist zulässig, wenn das Finanzamt Einkünfte einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet hat und im Klageverfahren vorgetragen wird, die Einkünfte seien dem Zweckbetrieb zuzurechnen und unterlägen daher weder der Körperschaftsteuer noch der Gewerbesteuer.

2. Die Förderung des Verbraucherschutzes führt unabhängig davon, ob diese Tätigkeit der Allgemeinheit oder einem Individuum angeboten wird, zu einem Vorteil bei dem einzelnen Verbraucher. Auch eine individuelle Aufklärung und Information des Verbrauchers ist als gemeinnützig anzuerkennen, soweit ein unbegrenzter Personenkreis ebenfalls auf vergleichbare Informationen zugreifen kann.

3. Im Streitfall erfolgte die Erstellung von Versicherungsvergleichsanalysen (‚Finanzanalysen’) ohne persönliche Beratung des Verbrauchers anhand dessen persönlicher Daten gegen Entgelt im Rahmen eines Zweckbetriebs der Klägerin.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 2714 Nr. 46
EFG 2019 S. 1049 Nr. 13
KÖSDI 2019 S. 21340 Nr. 8
MAAAH-64313

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.01.2019 - 8 K 8286/17

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