Kindergeld für ein zum Schulbesuch im Ausland (hier: Jordanien) lebendes minderjähriges Kind
Leitsatz
1. Bei minderjährigen Kindern, die sich zum Zwecke des Schulbesuchs für mehrere Jahre im Ausland aufhalten und dort vor Ort
bei Verwandten untergebracht sind, kann ein geringes Alter und eine daraus resultierende besondere Betreuungsbedürftigkeit
dafür sprechen, dass kein Wohnsitz im Inland gegeben ist.
2. Im Streitfall war der Aufenthalt des Kindes in Jordanien bis zum Abitur auf insgesamt sechs Jahre angelegt und sollte auch
dem Erlernen der arabischen Sprache dienen. Anschließen sollte sich ein Studium in Deutschland. Da dem Kind auch während des
Auslandsaufenthalts ein Zimmer in der inländischen elterlichen Wohnung zur Verfügung stand und es sich während des überwiegenden
Teils der Schulferien in Deutschland aufhielt, war nach dem Gesamtbild der Verhältnisse von einer Beibehaltung des inländischen
Wohnsitzes auszugehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/PR 2020 S. 5 Nr. 8 GStB 2020 S. 302 Nr. 9 CAAAH-64312
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.12.2019 - 8 K 2853/17
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