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FG Köln Urteil v. - 8 K 1909/17

Gesetze: BGB § 387; UStG § 17 Abs 2 Nr 1 Satz 2; AO § 226 Abs 1

Umsatzsteuer/Verfahren

Möglichkeit der Aufrechnung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens

Leitsatz

1. Das Aufrechnungsverbot gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht für eine bereits bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehende Aufrechnungslage. Die Aufrechnungslage hinsichtlich der vom Beklagten zur Aufrechnung gestellten Forderungen der Stpfl. aufgrund Berichtigung gem. § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG bestand bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht. Diese Ansprüche aufgrund der Berichtigung sind erst nach Verfahrenseröffnung durch die quotalen Zahlungen entstanden.

2. Die für bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden Aufrechnungslagen vorgesehene Ausnahme ist nicht auf nach Verfahrenseröffnung entstandene Aufrechnungslagen auszudehnen.

Fundstelle(n):
TAAAH-64302

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FG Köln, Urteil v. 26.05.2020 - 8 K 1909/17

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