Aufteilung der Jahressteuerschuld im Insolvenzfall
Leitsatz
Im Fall der Insolvenz ist die Einkommensteuer verschiedenen Forderungskategorien zuzuordnen, nämlich den Insolvenzforderungen,
den Masseverbindlichkeiten und dem insolvenzfreien Vermögen.
Die Aufteilung der Jahressteuerschuld erfolgt entsprechend dem Verhältnis der auf die jeweiligen Vermögensbereiche entfallenden
Einkünfte zueinander.
Diese Aufteilung ist im Hinblick auf den progressiven Steuertarif sachgerecht, weil zur Jahressteuerschuld alle Einkommensteile
beitragen. Ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen kann deshalb ermessensfehlerfrei abgelehnt werden.