Leistungsempfänger als Umsatzsteuerschuldner: Nicht steuerbare
Geschäftsveräußerung durch Bauträger –
Vermietungsgarantie - Unternehmereigenschaft bei langfristiger
Grundstücksvermietung durch Bruchteilsgemeinschaft - Qualifikation als
Vermietungs-GbR
Leitsatz
Die Veräußerung noch nicht fertiggestellter Wohnungen durch einen die Vermietung garantierenden, aber selbst nicht als Vermietungsunternehmen
aktiven Bauträger stellt keine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen in Gestalt der Übertragung eines Vermietungsteilbetriebes
dar.
Der Erwerb von zwei Wohnungen zu Bruchteilseigentum von Eheleuten mit der Absicht der langfristigen Vermietung ist als unternehmerische
Betätigung einer GbR zu qualifizieren, die im Fall der Option des Veräußerers zur Umsatzsteuerpflicht zum Übergang der Steuerschuld
auf die GbR als Leistungsempfängerin führt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2021 S. 743 Nr. 12 GStB 2021 S. 3 Nr. 1 CAAAH-64296
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 16.09.2020 - 5 K 1048/17 U,AO
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