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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 11 | Reisekosten: Erste Tätigkeitsstätte bei einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme

Seit der Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts zum Veranlagungszeitraum 2014 ist auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird, als erste Tätigkeitsstätte anzusehen. Dies gilt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn die Bildungseinrichtung lediglich im Rahmen einer kurzzeitigen Bildungsmaßnahme besucht wird.

Wir beginnen mit einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs zur ersten Tätigkeitsstätte, das leider zum Nachteil betroffener Mandanten ergangen ist. Die Dauer einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme ist danach für die Einordnung einer Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte unerheblich.

Seit der Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts gilt auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird, als erste Tätigkeitsstätte. Im Gegensatz zur früheren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind daher seit dem Veranlagungszeitraum 2014 Auszubildende und Studierende, die eine Bildungsei...

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