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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 09 | Praxisveräußerung: Hinzugewinnung neuer Mandate im Rahmen einer geringfügigen Tätigkeit unschädlich

Bei der Veräußerung einer freiberuflichen Praxis ist es im Hinblick auf die Tarifermäßigung unschädlich, wenn der Verkäufer seine bisherige freiberufliche Tätigkeit in geringem Umfang fortsetzt. Das gilt – so jüngst der Bundesfinanzhof – ausdrücklich auch dann, wenn im Rahmen dieser geringfügigen Tätigkeit neue Mandate hinzugewonnen werden. Die Verwaltung hat nunmehr abweichend von der bisherigen Auffassung diese Sichtweise des BFH akzeptiert.

In unserer Mai-Ausgabe 2020 hatten wir Ihnen einen Beschluss des Bundesfinanzhofs vorgestellt, der für Steuerberater auch in eigener Sache interessant sein kann.

Bei der Veräußerung einer freiberuflichen Praxis ist es im Hinblick auf die Tarifermäßigung unschädlich, wenn der Verkäufer seine bisherige freiberufliche Tätigkeit im geringen Umfang fortsetzt. Das gilt – so jüngst der Bundesfinanzhof in einem Aussetzungsverfahren – ausdrücklich auch dann, wenn der Verkäufer im Rahmen dieser geringfügigen Tätigkeit neue Mandate betreut.

Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt hat jetzt über das Ergebnis einer bundeseinheitlichen Abstimmung berichtet. Die gute Nachricht lautet: Die Verwaltung akzeptiert die Entscheidun...

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