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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 06 | Soziale Schulprojekte: Keine Lohnsteuer, aber auch keine Spendenbescheinigung

Arbeiten Schüler im Rahmen eines sozialen Projekts (z. B. „Der Soziale Tag”, „Dein Tag für Afrika”) einen Tag lang in Unternehmen oder Privathaushalten, wird der erarbeite Lohn im Einvernehmen zwischen den Schülern und den Arbeitgebern an die unterstützte Organisation gespendet. Die Arbeitgeber müssen in diesem Fall nach einem Erlass des Finanzministeriums Sachsen-Anhalt keinen Lohnsteuerabzug vornehmen. Die Organisation darf jedoch keine Spendenbescheinigung ausstellen.

Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt hat sich geäußert – zur steuerlichen Behandlung von sozialen Schulprojekten. Beispiele sind „Der Soziale Tag” oder „Dein Tag für Afrika”.

Die Schülerinnen und Schüler arbeiten im Rahmen der Projekte einen Tag lang in Unternehmen oder in Privathaushalten. Der erarbeite Lohn wird im Einvernehmen zwischen den Schülern und den Arbeitgebern an die unterstützte Organisation gespendet.

Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Der Arbeitslohn muss nicht dem Lohnsteuerabzug unterworfen werden. Im Gegenzug darf aber von der unterstützten Organisation keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden. Ein Sonderausgabenabzug ist also nicht möglich. Weder bei den Arbeitg...

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