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Track 14 | Häusliches Arbeitszimmer: Abzugsbeschränkung bei Kanzleiraum in der heimischen Wohnung
Der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, der gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG den vollständigen Abzug der Aufwendungen für einen Kanzleiraum in der heimischen Wohnung als häusliches Arbeitszimmer eröffnet, ist bei Rechtsanwälten nicht isoliert für deren einzelne Tätigkeiten, sondern für sämtliche Tätigkeiten zu bestimmen. Dass das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der selbständigen Tätigkeit darstellt, reicht nicht aus.
Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum häuslichen Arbeitszimmer hat es ebenfalls in diese Ausgabe hier geschafft.
Ein angestellter Rechtsanwalt war zusätzlich freiberuflich tätig. Für seine selbständige Tätigkeit richtete er sich einen Kanzleiraum in der heimischen Wohnung ein.
Die Abzugsbeschränkungen greifen ja bekanntlich nicht, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Der VIII. Senat des BFH hat jetzt einmal mehr bekräftigt: Der Mittelpunkt ist nicht isoliert für einzelne Tätigkeiten zu bestimmen, sondern für sämtliche Tätigkeiten.
Es reicht für den unbegrenzten Betriebsausgabenabzug also nicht aus, wenn das häusliche Arbeitszimmer – wie im ...