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NWB Nr. 48 vom Seite 3551

Die Bilanzierung öffentlicher Zuwendungen unter besonderer Berücksichtigung von Fehlbedarfsfinanzierungen

Besonderheiten der Rechnungslegung von Non-Profit-Organisationen

Nora Backhaus und Quentin Adrian

Im Bereich der Non-Profit-Organisationen stellen Zuwendungen der öffentlichen Hand oftmals eine der wesentlichen Einnahmequellen für die gemeinnützige Zweckverwirklichung dar. Aus bilanzieller Sicht betrachtet haben Zuwendungen die Besonderheit, dass ihnen keine entsprechende Leistung des Empfängers gegenübersteht. Gleichzeitig ist mit ihrer Annahme aber die Verpflichtung verbunden, diese für einen (mehr oder weniger konkretisierten) Zweck zu verwenden. Die Behandlung von Zuwendungen und deren Darstellung in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist daher mit einigen Besonderheiten verbunden, die mit den Vorschriften des HGB in Einklang zu bringen sind. Der nachfolgende Beitrag soll daher einen praxisorientierten Ansatz für die Verbuchung entsprechender Zuwendungen aufzeigen, unter einer besonderen Berücksichtigung von sog. Fehlbedarfsfinanzierungen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Grundlagen

[i]Begriff der ZuwendungUnter den Begriff der Zuwendungen fallen im Wesentlichen Spenden, (echte) Mitgliedsbeiträge, Zuschüsse und Zulagen, aber auch Erbschaften und Vermächtnisse (vgl. zur Begriffsbestimmung auch die IDW-Stellungnahme HFA 1/1984 „Vorbemerkung“ und IDW RS HFA 21, Tz. 1 und 3).

[i]Anlass von Förderungen durch die öffentliche HandDie Gewährung von solchen Zuwendungen durch die öffentliche Hand erfolgt regelmäßig in Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Verpflichtung bzw. im überwiegend öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Interesse. Die Zuwendungen werden dem Zuwendungsempfänger zu seiner Förderung aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen, als Anerkennung oder zur Förderung seiner im allgemeinen Interesse liegenden Tätigkeiten gewährt (vgl. IDW-Stellungnahme HFA 2/1996 „Grundlagen“ und Abschnitt 10.2 Abs. 7 UStAE).

Nachfolgend sollen Zuwendungen betrachtet werden, die von der öffentlichen Hand ohne Rückzahlungspflicht an gemeinnützige Non-Profit-Organisationen gezahlt werden. Hierzu existieren bereits einschlägige Standards des IDW, z. B. IDW-Stellungnahme HFA 1/1984, HFA 2/1996 und IDW RS HFA 21, diese sind jedoch in ihrer Ausgestaltung teilweise nicht unumstritten. Der nachfolgende Beitrag soll sich daher an den IDW-Standards orientieren, jedoch an manchen Stellen alternative, u. E. für die Praxis sachgerechtere Möglichkeiten aufzeigen. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass sich dieser Beitrag ausschließlich mit der bilanziellen Handhabung beschäftigt, nicht jedoch mit den vielfältigen steuerlichen Aspekten von Zuwendungen (zu Zuwendungen der öffentlichen Hand [IFRS] s. Theile, infoCenter, NWB DAAAE-02009). S. 3552

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