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NWB BB 12/2020 S. 361

Manipulationssichere Kassensysteme: Frist noch einmal verlängert

Die Frist zur Ausstattung von Unternehmen mit elektronischen Registerkassen mit technischer Sicherheitseinrichtung (TS) ist vom Finanzministerium NRW erneut verlängert worden.

Unternehmen haben für die Umstellung aktuell statt bis Ende September 2020 nun erst einmal bis Ende März 2021 Zeit. Grund ist, dass die Regierung Unternehmen in der Coronakrise nicht zusätzlich belasten will. Zudem seien zurzeit cloudbasierte TSE-Lösungen schlicht nicht verfügbar, da für diese bisher noch kein Zertifizierungsverfahren abgeschlossen worden ist.

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