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NWB BB 12/2020 S. 360

Überbrückungshilfe: Verlängerung bis Jahresende

Die Überbrückungshilfe für kleine Betriebe wurde verlängert und umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Zudem gibt es erleichterte Zugangsbedingungen, und auch die Förderung wird ausgeweitet.

Zur Antragstellung berechtigt sind beispielsweise jetzt Antragsteller, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.

Außerdem wird die „KMU-Deckelung“ von 9.000 € bzw. 15.000 € gestrichen. Nicht zuletzt werden mehr Überbrückungshilfen zur Deckung der Fixkosten ausgezahlt. Mehr Informationen finden Sie z. B. unter http://g...

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