NWB-BB Nr. 12 vom Seite 357

„Schönes langes Wochenende!“

Dipl.-Kfm. Heiko Lucius | Verantw. Redakteur | nwb-bb-redaktion@nwb.de

Es war im März 2020 und ich konnte diesen Satz langsam nicht mehr hören. Dieser, mit etwas Augenzwinkern, aber meistens auch ein Stück weit ernst gemeinte Wunsch meiner Kollegen, wenn ich mich Donnerstagabend aus dem Büro verabschiedete. Denn schon seit Langem arbeitete ich jeden Freitag von zu Hause aus im Homeoffice. Anfangs versuchte ich mich noch zu rechtfertigen: „Ich arbeite doch zu Hause genauso viel wie ihr im Büro, vielleicht sogar noch mehr“. Keine Fahrtzeiten, ausgeruht an den Schreibtisch, keine Zwischenunterbrechungen durch Small Talk – ungefragt wiederholte ich diese Argumente fast gebetsmühlenartig. Doch in den Köpfen meiner Kollegen hatte sich das Bild eines Langschläfers zementiert, der am späten Vormittag mit einem ausgiebigen Sekt-Frühstück gemütlich in den Arbeitstag startet und diesen nach wenigen „Pseudomails“ auch schnell wieder beendet – schließlich wartet der erste Cocktail. Es ist Wochenende: Hurra!

Ein „schönes langes Wochenende“ haben mir meine Kollegen nun schon lange nicht mehr gewünscht. Eine Wohltat, auch wenn der Hintergrund natürlich ein sehr ernster ist. Seit dem ersten Lockdown im März haben nämlich die meisten Kollegen „ein schönes langes Wochenende“, da sie gezwungen sind, von zu Hause zu arbeiten. Viele haben in den letzten Monaten die Vorteile des Homeoffices kennen und schätzen gelernt, mussten aber nun auch ihre Vorbehalte revidieren. Denn die Arbeit von zu Hause ist keineswegs mit Urlaub gleichzusetzen.

Da die Unternehmen von der Corona-Pandemie überrollt wurden, gingen viele KMU im März notgedrungen sehr pragmatisch mit dem Thema Homeoffice um. Mittlerweile haben sie jedoch erkannt, dass das Thema sehr vielschichtig ist: Ob Arbeitsrecht, Organisation oder Technik – in zahlreichen Bereichen müssen Regelungen und klare Vereinbarungen getroffen werden. Nicht nur jetzt aktuell, sondern auch nach der Pandemie. Denn laut Umfragen werden viele Unternehmer auch nach Corona Homeoffice als alternatives Arbeitszeitmodell zulassen. Höchste Zeit also, alle Punkte hierzu im Unternehmen zu klären.

Gehen Sie mit Ihren Mandanten am besten die Checkliste „Heimarbeit: Konzept und Regeln“ durch, die Jörgen Erichsen vorstellt. Sie enthält über 40 Fragen und Prüfpunkte, die Ihre Mandanten beim Thema Homeoffice beachten sollten und steht Ihnen zusätzlich auch als Word-Dokument in der NWB Datenbank zur Verfügung. Zusammen mit dem „Mandanten-Merkblatt Heimarbeit“ können Sie Ihre Mandanten damit zum Thema Homeoffice tatkräftig unterstützen.

So sehr mich der Satz auch genervt hat: Langsam würde ich es mir sogar wieder wünschen, ein ironisches „schönes langes Wochenende“ von Kollegen zu hören. Zwar wird das „nüchterne“ Arbeiten von zu Hause durch die Technik ermöglicht, doch das Zwischenmenschliche leidet. Aber es werden bessere Zeiten kommen. Und viele Wochenenden.

Beste Grüße

Heiko Lucius

Fundstelle(n):
NWB-BB 12/2020 Seite 357
NWB AAAAH-63961