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Betriebsausgaben-Abzugsverbot für Geschenke bei Kostenerstattung durch Dritte
(1) § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG ist bei bilanzierenden Stpfl. nicht anzuwenden. (2) Der Geschenkbegriff des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG ist geklärt; er entspricht dem Begriff der bürgerlich-rechtlichen Schenkung. (3) Das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG ist auch dann anzuwenden, wenn ein Dritter dem Schenker die Kosten des Geschenks erstattet (Bezug: § 4 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2, Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, § 5 EStG).
Auch wenn es sich um Betriebsausgaben handelt, dürfen Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Stpfl. sind, den betrieblichen Gewinn nicht mindern. Das gilt nicht, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 35 € nicht übersteigen (vgl. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Sätze 1 und 2 EStG). Die Erstattung nicht abziehba...BStBl 1992 I S. 686