WP Praxis Nr. 12 vom Seite 353

European Single Electronic Format (ESEF)

Ramona Riese | Verantw. Produktmanagerin | wp-redaktion@nwb.de

Liebe Leserinnen und Leser,

Inlandsemittenten sind seit dem zu einer europaweit einheitlichen Berichterstattung verpflichtet. Neben der Harmonisierung der Offenlegungsdokumente führt die Überprüfung der ESEF-Konformität durch den Abschlussprüfer zu zeitlichen sowie neuen technischen Herausforderungen. Über das Ergebnis der Prüfung hat er sowohl im Bestätigungsvermerk als auch im Prüfungsbericht zu berichten. WP/StB Dipl.-Wi.Jur. (FH) Sebastian Hargarten und WP Dominik Claßen, M.Sc. gehen in ihrem Beitrag ab auf die Rolle des Abschlussprüfers nach IDW EPS 410 (Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB) ein.

Dr. Markus Widmann und Dipl.-Volksw. Christian Velte nehmen in ihrem Beitrag ab den (kurzfristig) zu erwartenden Anstieg der Insolvenzen in Deutschland zum Anlass, den rechtlichen Rahmen der Tätigkeit des Insolvenzverwalters zu skizzieren. Dabei stellen sie insbesondere auf anfechtbare Rechtsgeschäfte ab. Es werden verschiedene Prüfungshandlungen vorgestellt, die sowohl gebuchte als auch nicht gebuchte Geschäftsvorfälle des insolventen Unternehmens in der Rückschau als möglicherweise hierfür in Betracht kommend identifizieren können.

Im Beitrag „Analyse der Key Audit Matters bei Wirecard“ () geht Dr. Carola Rinker erneut auf den Fall Wirecard ein und stellt die besonders wichtigen Prüfungsinhalte der letzten beiden testierten Geschäftsberichte dar. Es wurden einige Key Audit Matters (KAM) ausgewählt, bei denen dem Konzern Bilanzmanipulationen vorgeworfen wurden. Die Bilanzierung der Guthaben auf Treuhandkonten war jedoch keiner der KAM, obwohl ihr Anteil an der Bilanzsumme erheblich ist.

Erstmals in diesem Heft: Die Rubrik „MEINUNG“. Das FG Köln hat dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die steuerliche Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit 6 % gem. § 6a EStG verfassungswidrig ist. Dazu ist in der Literatur viel und umfangreich geschrieben worden. Der überwiegende Teil der Autoren geht, wie das FG Köln, von einer Verfassungswidrigkeit der Norm aus. WP/StB RA Dr. Dr. h.c. Thomas Weckerle geht der Frage nach.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche und friedvolle Adventszeit.

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Herzliche Grüße

Ramona Riese

Fundstelle(n):
WP Praxis 12/2020 Seite 353
YAAAH-63846