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Steuerrecht | Keine Hinzurechnung als Herstellungskosten aktivierter Mietaufwendungen ( § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG)
Gewerbesteuerlich werden als Herstellungskosten aktivierte Mietaufwendungen nicht nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG dem Gewinn hinzugerechnet. Aufgrund der Aktivierung gem. § 255 Abs. 2 Sätze 1 und 2 HGB verlieren die Mieten nämlich ihren Charakter als Mietaufwendungen und gehen vielmehr in den Aktivposten ein.
Dabei [i]Zuordnung zum Umlauf- oder Anlagevermögen irrelevant spielt es keine Rolle,
ob es sich um Umlauf- oder um Anlagevermögen handelt und
ob das aktivierte Wirtschaftsgut am Bilanzstichtag noch vorhanden ist oder bereits verkauft worden ist; die infolge des Verkaufs eingetretene Gewinnminderung (Bestandsveränderung) stellt keinen Mietaufwand dar.
Die [i]Miete für Baustelleneinrichtungen Klägerin war eine Baugesellschaft und errichtete Häuser; das Zubehör für ihre Baustelleneinrichtungen mietete sie an. Der Mietaufwand im Jahr 2008 betrug ca. 925.000 €; hiervon waren ca. 61.000...