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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 10 K 10303/19

Gesetze: EStG § 21 Abs. 2, AO § 162

Schätzung der ortsüblichen Miete für eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus in Berlin

Leitsatz

1. Die Schätzung der ortsüblichen Miete für eine in einem Zweifamilienhaus in Berlin belegene Wohnung ist auf Grundlage des Berliner Mietspiegels vorzunehmen, auch wenn Wohnungen in Zweifamilienhäusern nicht in seinen Anwendungsbereich fallen.

2. Es ist auf den Erhebungsstichtag, nicht auf den Veröffentlichungszeitpunkt des Mietspiegels abzustellen, wobei keine unterjährige, nach einzelnen Monaten differenzierende, sondern eine ganzjährige Betrachtungsweise geboten ist.

3. Findet sich im Mietspiegel selbst eine Anleitung zur Spanneneinordnung, so ist diese vorzunehmen und nicht eine Schätzung anhand des unteren Spannenendes.

4. Beim Berliner Mietmarkt 2013 und 2014 ist für Wohnungen in Zweifamilienhäusern kein Zuschlag auf die Werte des Berliner Mietspiegels vorzunehmen.

Fundstelle(n):
DStR 2021 S. 8 Nr. 18
DStRE 2021 S. 669 Nr. 11
KAAAH-63680

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 13.08.2020 - 10 K 10303/19

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