Schätzung der ortsüblichen Miete für eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus in Berlin
Leitsatz
1. Die Schätzung der ortsüblichen Miete für eine in einem Zweifamilienhaus in Berlin belegene Wohnung ist auf Grundlage des
Berliner Mietspiegels vorzunehmen, auch wenn Wohnungen in Zweifamilienhäusern nicht in seinen Anwendungsbereich fallen.
2. Es ist auf den Erhebungsstichtag, nicht auf den Veröffentlichungszeitpunkt des Mietspiegels abzustellen, wobei keine unterjährige,
nach einzelnen Monaten differenzierende, sondern eine ganzjährige Betrachtungsweise geboten ist.
3. Findet sich im Mietspiegel selbst eine Anleitung zur Spanneneinordnung, so ist diese vorzunehmen und nicht eine Schätzung
anhand des unteren Spannenendes.
4. Beim Berliner Mietmarkt 2013 und 2014 ist für Wohnungen in Zweifamilienhäusern kein Zuschlag auf die Werte des Berliner
Mietspiegels vorzunehmen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2021 S. 8 Nr. 18 DStRE 2021 S. 669 Nr. 11 KAAAH-63680
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 13.08.2020 - 10 K 10303/19
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