Klage gegen Einfuhrabgabenbescheid
über Zoll und Einfuhrumsatzsteuer: Abgrenzung von Aktiv- und Passivprozess
im Insolvenzrecht
Leitsatz
1. Ein finanzgerichtliches
Verfahren, in dem die später insolvente Klägerin die Aufhebung eines
Einfuhrabgabenbescheids, auf den noch keine Zahlungen erfolgt sind,
begehrt, stellt einen insolvenzrechtlichen Passivprozess dar, da
der Gläubiger ein Recht zu Lasten der Insolvenzmasse beansprucht.
2. Ein solcher Passivprozess
wandelt sich nicht dadurch in einen insolvenzrechtlichen Aktivprozess,
dass die Klägerin vor ihrer Insolvenz aufgrund eines gerichtlichen
AdV-Verfahrens Sicherheiten an den Beklagten geleistet hat.