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Verrechnungskonten in Handelsbilanz und Steuerbilanz persönlich geprägter Kapitalgesellschaften
Bei persönlich geprägten Kapitalgesellschaften werden häufig sog. Verrechnungskonten geführt, die Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber einem Gesellschafter beinhalten.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Forderung der Kapitalgesellschaft an den Gesellschafter
[i]Kreditgewährung bei RückzahlungsabsichtSoweit auf einem Verrechnungskonto Zahlungen für private Zwecke des Gesellschafters erfasst werden, entsteht eine Forderung der Kapitalgesellschaft an den Gesellschafter, die in der Regel Kreditgewährung ist, wenn Rückzahlungsabsicht besteht.
[i]Zahlungen für private ZweckeBei Zahlungen für den privaten Verbrauch des Gesellschafters sind noch keine verdeckten Gewinnausschüttungen gegeben, wenn die Beträge als Darlehen (Forderung) ausgewiesen werden.
[i]Angemessene VerzinsungSoweit Forderungen vorliegen, sind die Verrechnungskonten angemessen zu verzinsen, ansonsten liegt in Höhe des Zinsverzichts eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Für die Zinshöhe kann davon ausgegangen werden, dass sich private Darlehensgeber und -nehmer die bankübliche Marge zwischen Soll- und Habenzinsen teilen.
[i]Handelsrechtlich Abschreibungspflicht, wenn nicht werthaltig; steuerrechtlich BewertungswahlrechtBei mangelnder Mittelrückführung muss die Werthaltigkeit geprüft werden. Ist keine Rückzahlungsmöglichkeit gegeben, beträgt sie aufgrund dauernder We...