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FinMin Saarland 10.05.1990 B/O 107/90 S 6114a A

Kraftfahrzeugsteuer; | vorübergehender Ausbau der Abgasreinigungsanlage (§ 3b KraftStG)

Der Ausbau einer Abgasreinigungsanlage führt im Grundsatz zu Folgen zulassungsrechtlicher und kraftfahrzeugsteuerlicher Art. Es ist aber unbillig und aus umweltpolitischen Gründen nicht sachgerecht, Fahrzeughalter, die Fahrten in Länder mit ungenügender Versorgung mit unverbleitem Kraftstoff unternehmen, zu veranlassen, eine eingebaute Abgasreinigungsanlage (Lambda-Sonde und Katalysator) nicht auszubauen, so daß die Gefahr einer dauernden Funktionsstörung entsteht. Bei Fahrten in Länder mit ungenügender Versorgung mit unverbleitem Kraftstoff sind daher aus dem vorübergehenden Ausbau einer Abgasreinigungsanlage weder verkehrsrechtliche noch kraftfahrzeugsteuerliche Folgerungen zu ziehen, wenn die Entfernung der Abgasreinigungsanlage von der Zulassungsbehörde genehmigt wird und dabei ggf. zu...

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