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RENO Nr. 11 vom Seite 28

Übungsklausur Zwangsvollstreckung

Rechtsfachwirtin Inga Feik; Henstedt-Ulzburg

Der Bereich Zwangsvollstreckung ist eines der spannendsten Lernfelder während der Ausbildung. Und auch später im Berufsalltag sorgt er immer wieder für anregende Diskussionen, denn jeder macht unterschiedliche Erfahrungen im Bereich der Zwangsvollstreckung. Im Gegensatz zum Erkenntnisverfahren gibt es jetzt einen rechtskräftigen Titel, aus dem – sobald die Voraussetzungen alle vorliegen – vollstreckt werden kann.

Allgemeines

Bis vor einigen Jahren machte es überhaupt keinen Sinn, eine Vollstreckungsandrohung zu versenden. Dass auf die Vollstreckungsandrohung eine Zahlung erfolgte, war fast aussichtslos. Heute hat sich dies ein wenig geändert. Es gibt immer wieder den einen oder anderen Schuldner, der sich auf eine Zwangsvollstreckungsandrohung meldet und eine Ratenzahlung aushandeln möchte. Durch den geringen Aufwand, der verdienten Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG (und eventuell der Einigungsgebühr für den Vergleich) macht es durchaus Sinn, dieser Vollstreckungsmaßnahme wieder ein bisschen mehr Aufmerksamkeit zu schenken.

Genauso ist es mit dem eigentlichen Zwangsvollstreckungsauftrag/Gerichtsvollzieherauftrag (Pfändung). Die Maßnahme zeigt im Moment wenig Wirkung auf den Schuldner, s...