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RENO Nr. 11 vom Seite 20

Die DIN 5008:2020: Neue Schreib- und Gestaltungsregeln

Susanne Kowalski; Hamminkeln

Der Beuth-Verlag hat die neuen DIN 5008 nach der Reform 2020 herausgegeben. Dabei handelt es sich um Schreib- und Gestaltungsregeln für die Text- und Informationsverarbeitung, festgelegt vom zuständigen Normenausschuss. Insbesondere in Sachen Korrespondenz sollte man sich weitestgehend an die Regeln halten.

Aus der Praxis

Insa Roth betrachtet ein Schreiben, das die neue Mitarbeiterin der Kanzlei verfasst hat. Leitwörter wie Ihre Zeichen, Unsere Zeichen etc. sowie die zugehörigen Bezugsangaben hat sie fein säuberlich in zwei Reihen getippt. „Du weißt schon, dass es nach der neusten Ausgabe der DIN 5008 die Bezugszeichenzeile nicht mehr gibt?“ will sie von der Neuen wissen. Insa erklärt, dass man sich in der Kanzlei stets an die neusten Schreib- und Gestaltungsregeln für die Text- und Informationsverarbeitung halte, da diese bewährte Erfahrungen aus der Praxis umsetzen. Dann legt sie der Kollegin eine unkommentierte Ausgabe der DIN 5008:2020 auf den Tisch. „Meinem vorherigen Arbeitgeber war wichtig, dass die Schreiben fehlerfrei herausgehen.“ erklärt diese. Insa kontert: „Das eine schließt das andere nicht aus.“

Merke

Geschäftsbriefe werden im Format A4 geschrieben. Das entspricht den Ab...