Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Einkommensteuer (Teil 3)
Im Folgenden soll der Fragenkatalog zur Einkommensteuer beendet werden. Schwerpunkt sollen dabei Fragen zu typischen Werbungskosten sein, die bei Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten häufig vorkommen können.
Fragen und Antworten
Frage 1: Gibt es für behinderte Personen einen Pauschbetrag?
Antwort: Behinderte haben ein Wahlrecht. Sie können Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für einen erhöhten Wäschebedarf einen Pauschbetrag geltend machen. Dabei hängt die Höhe des Pauschbetrags vom Grad der dauernden Behinderung ab.
Der Rentner R hat eine dauernde Behinderung von 85 %. Bei R wird ein Pauschbetrag i. H. v. 1.230 € abgezogen.
Frage 2: Stellen Kosten für das häusliche Arbeitszimmer Werbungskosten dar?
Antwort: Kosten für das häusliche Arbeitszimmer zählen zu den Werbungskosten. Jedoch ist zu beachten, dass diese grds. nicht abziehbar sind. Dies gilt aber nicht, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesem Fall wird die Höhe der abziehbaren Aufwendungen jedoch auf 1.250 € begrenzt. Die gesetzliche Regelung zum Arbei...