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Umsatzsteuer | EuGH-Vorlage zum Umsatzsteuersatz auf Lieferungen von Holzhackschnitzeln
Der dem EuGH folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: (1) Ist der Begriff des Brennholzes in Art. 122 MwStSystRL dahin auszulegen, dass er jegliches Holz umfasst, das nach seinen objektiven Eigenschaften ausschließlich zum Verbrennen bestimmt ist? (2) Kann ein Mitgliedstaat, der auf der Grundlage von Art. 122 MwStSystRL einen ermäßigten Steuersatz für Lieferungen von Brennholz schafft, dessen Anwendungsbereich entsprechend Art. 98 Abs. 3 MwStSystRL anhand der Kombinierten Nomenklatur genau abgrenzen? (3) Falls die zweite Frage zu bejahen ist: Darf ein Mitgliedstaat die ihm durch Art. 122 MwStSystRL und Art. 98 Abs. 3 MwStSystRL eingeräumte Befugnis, den Anwendungsbereich der Steuersatzermäßigung für Lieferungen von Brennholz anhand der Kombinierten Nomenklatur abzugrenzen, bei Beachtung des Grundsatzes der steuer...