Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuer
Reisekosten und
Umzugskosten;
hier: Kürzung der Übernachtungskosten um das Frühstück bei Dienstreisen in das Ausland
Bei Übernachtungen im Ausland ist in der Hotelrechnung in den meisten Fällen der Preis für das Frühstück nicht enthalten. Dies gilt oftmals auch für Übernachtungen in Hotels ausländischer Hotelketten in Deutschland.
Ich bitte daher von einer Kürzung der Übernachtungskosten um das Frühstück nach R 40 Abs. 1 Satz 4 LStR 2001 abzusehen, wenn der Dienstreisende auf der Hotelrechnung handschriftlich vermerkt, dass in den Übernachtungskosten das Frühstück nicht enthalten ist.