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Novemberhilfe für coronabedingt geschlossene Betriebe
Nicht nur unmittelbar durch Schließungen betroffene Unternehmen erhalten Unterstützung
Die erneute vorübergehende Schließung einzelner Branchen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland trifft viele Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen. [i]Zur Überbrückungshilfe II Jahn, NWB 45/2020 S. 3335Um ihnen in der Corona-Pandemie gezielt zu helfen, bringt die Bundesregierung umfassend erweiterte Unterstützung auf den Weg. Dazu zählen außerordentliche Wirtschaftshilfen („Novemberhilfe“) für alle direkt von erneuten Schließungen Betroffene, Schnellkredite der KfW auch für kleine Unternehmen und die Verbesserung und Verlängerung der Überbrückungshilfen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Hintergrund
[i]Lockdown zunächst bis zum 30.11.2020Nach dem Bund-Länder-Beschluss v. 28.10.2020 ist ein abermaliger sog. Lockdown in Deutschland beschlossen worden, der zunächst für den Zeitraum vom – gilt und noch im November auf seine Wirksamkeit hin überprüft werden soll. Ziel ist eine Unterbrechung der Corona-Infektionsketten und damit eine Verhinderung der weiteren Ausbreitung der Pandemie. Diesem Zweck dienen die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Bereich sowie die Schließung einzelner Wirtschaftszweige wie die Veranstaltungs- und Freizeitwirtschaft, das...