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Anpassung der Umsatzsteuersätze zum 1.1.2021
Rückkehr zu den früheren Steuersätzen
Im Rahmen des Konjunkturpaketes erfolgte eine auf das 2. Halbjahr 2020 befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze. Der Erfolg dieser Maßnahme ist fraglich, der hiermit verbundene Aufwand für die Unternehmer dagegen unbestritten. Eine Verlängerung der Regelung ist derzeit unwahrscheinlich, sodass zum die Rückkehr zu den „alten“ Steuersätze erfolgen wird (16 % → 19 %; 5 % → 7 %). Nachfolgend werden die wesentlichen Aspekte aufgezeigt, die im Hinblick auf die Umstellung zum Jahreswechsel zu beachten sind (vgl. auch ). Hierbei werden auch die ergänzenden Hinweise des berücksichtigt.
I. Wann sind die erhöhten Steuersätze anzusetzen?
1. Grundsatz
Die Erhöhung betrifft Umsätze, die nach dem ausgeführt werden. Ohne Relevanz sind insoweit das Datum des Vertragsabschlusses, der Zeitpunkt der Rechnungsstellung, des Zahlungseingangs, der Steuerentstehung sowie die Form der Steuererhebung (Soll- oder Istversteuerung).
Verkauf eines Kfz durch den Unternehmer U an den Privatmann P. U rechnet das Kfz schon im November 2020 gegenüber P ab. P zahlt im Dezember 2020. Die Übergabe des Kfz erfolgt im ...