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BMF | Verlängerung der Übergangsfrist für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG
In seinem Schreiben v. , NWB MAAAH-41824 hatte das BMF infolge von Vorgaben des EuGH verfügt, dass (in aller Kürze) die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG grds. nur des Hauptfrachtführers, nicht aber für die Leistungen eines Unterfrachtführers in Betracht kommt. Das BMF hat die seinerzeit gewährte Übergangsfrist nun erneut verlängert und sie auf vor dem erbrachte Umsätze erstreckt.