Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das Homeoffice in Österreich
Begründung einer Betriebsstätte bei grenzüberschreitender Tätigkeit
Aufgrund [i]öBMF, EAS 3415 v. 27.6.2019 - BMF-010221/0323- IV/8/2018 unter http://go.nwb.de/466ckder durch das Coronavirus ausgelösten Pandemie sind Unternehmen zu arbeitsorganisatorischen Veränderungen gezwungen. Der Digitalisierungsprozess nimmt infolge der Corona-Krise mehr und mehr Fahrt auf. Generell ist zu beobachten, dass Arbeitnehmer zunehmend im Homeoffice tätig werden. Es ist zu erwarten, dass sich dieser Trend auch nach der aktuellen COVID-19-Krise fortsetzen wird. In diesem Beitrag stellen wir dar, unter welchen Voraussetzungen die Tätigkeit im Homeoffice eines in Österreich ansässigen Mitarbeiters eine abkommensrechtliche Betriebsstätte für ein deutsches Unternehmen begründen kann.
Die Tätigkeit am österreichischen Wohnsitz des Mitarbeiters kann für den Arbeitgeber eine Betriebsstätte nach Art. 5 Abs. 1 DBA Österreich begründen.
Österreich hat seine am OECD-Musterabkommen 2017 orientierte Auslegung zuletzt in zwei Express Antwort Service-Auskünften zum Internationalen Steuerrecht (EAS 3392 und 3415) erläutert.
Übt ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit aufgrund der COVID-19-Krise im Homeoffice aus, begründet er nach der österreichischen BMF-Info v. i. d. R. keine Betriebsstätte.