Online-Nachricht - Donnerstag, 05.11.2020

Corona | Umsatzerstattung für November-Lockdown ab Monatsende (hib)

Die Bundesregierung arbeitet darauf hin, Umsatzausfälle durch die in diesem Monat geltenden verschärften Corona-Beschränkungen den betroffenen Unternehmen spätestens ab der letzten Novemberwoche vergüten zu können. Solange werde es voraussichtlich dauern, bis die auf ein Volumen von 10 Mrd. € veranschlagte "Novemberhilfe" zur Antragsreife gediehen sei.

Hintergrund: Bei ihren Beratungen über Maßnahmen zur Eindämmung der derzeitigen Corona-Welle hatten Bund und Länder vor einer Woche unter anderem beschlossen, die von Restriktionen betroffenen Unternehmen mit 75 % des im Vergleichsmonat des Vorjahres erzielten jeweiligen Umsatzes zu entschädigen.

Die Bundesregierung führt aus:

  • Die Einschränkungen gelten unter anderem für Hotellerie und Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Dienstleister in den Bereichen Fitness und Körperpflege, die in diesem Monat ihre Tätigkeit ganz oder überwiegend einstellen müssen. Als direkt Betroffene sollen alle privaten und öffentlichen Unternehmen, Vereine und sonstigen Einrichtungen, die dadurch finanzielle Verluste hinnehmen müssen, in den Genuss der "Novemberhilfe" kommen können. Antragsberechtigt sollen aber auch jene Unternehmen sein, die "nachweislich und regelmäßig" mindestens 80 % ihres Umsatzes durch Geschäftsbeziehungen zu direkt Betroffenen erzielen.

  • Ausnahmeregelungen gelten für Solo-Selbständige sowie für Unternehmer, die erst nach Herbst 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben. Sie sollen den durchschnittlichen Monatsumsatz der Jahre 2019 oder 2020 als Berechnungsgrundlage ihrer Entschädigungsansprüche geltend machen können. Gastronomen dürfen auch unter den verschärften Corona-Regeln Speisen außer Haus verkaufen. Ihr Entschädigungsanspruch wird daher allein nach dem Umsatz berechnet, den sie im November 2019 an den Restauranttischen erzielt haben. Damit ist sichergestellt, dass sie Laufkundschaft in unbegrenztem Umfang bedienen können, ohne dass sich dadurch ihr Anspruch verringert. Ähnliches gilt für Hotels, die in diesem Monat noch Geschäftsreisende beherbergen dürfen. Solange sie damit nicht mehr als 25 % des Umsatzes aus dem November 2019 generieren, bleibt ihr Anspruch ungeschmälert.

  • Eine dritte Überbrückungshilfe für die erste Jahreshälfte 2021 soll im Januar an den Start gehen.

Zahlen - Daten - Fakten

Zum Ausgleich coronabedingter Umsatzeinbußen in betroffenen Wirtschaftszweigen hat die Bundesregierung für dieses und das folgende Jahr 50 Milliarden Euro vorgesehen. Davon seien, wie das Ministerium mitteilte, an Soforthilfen 15 Milliarden abgeflossen. Ein erstes Überbrückungs-Hilfsprogamm habe 127.000 Anträge im Volumen von 1,5 Milliarden ausgelöst. Die Fördersumme sei geringer gewesen als zunächst erwartet, was auch damit zu tun habe, dass die wirtschaftliche Entwicklung im Sommer besser verlaufen sei als befürchtet. Eine zweite Überbrückungshilfe hat das Ministerium am auf den Weg gebracht. Dafür lägen bisher 4.666 Förderanträge im Volumen von 140 Millionen Euro vor.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 1196 (JT)

Fundstelle(n):
NWB IAAAH-62995