Förderung der Elektromobilität | Umweltbonus mit anderen Förderungen kombinierbar (Bundesregierung)
Am tritt die novellierte Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen in Kraft. Von da an kann der sog. Umweltbonus wieder mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Hierauf weist die Bundesregierung aktuell hin.
Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:
Für den Kauf eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs oder Plug-in-Hybrids können ab dem neben dem Umweltbonus mit Innovationsprämie auch weitere öffentliche Fördermittel beantragt werden.
Voraussetzung dafür ist, dass der jeweilige Fördermittelgeber eine Vereinbarung mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) abgeschlossen hat. Diese legt fest, wie die unterschiedlichen Förderprogramme unter Berücksichtigung der haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben ineinandergreifen.
Die Innovationsprämie ist als Teil des Zukunftspakets zur Bewältigung der Corona-Krise am in Kraft getreten. Sie verdoppelt im bestehenden System des Umweltbonus den staatlichen Anteil an der Förderung von E-Autos und ist bis zum befristet. Reine E-Autos werden mit bis zu 9.000 € gefördert, Plug-in-Hybride mit maximal 6.750 €.
Weitere Informationen zum Thema hat das BMWi auf seiner Homepage veröffentlicht.
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
FAAAH-62905