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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Schenkungsteuer: Vorbehalt eines nachrangigen Nießbrauchs
(1) Ein vom Schenker vorbehaltener lebenslanger Nießbrauch mindert den Erwerb des Bedachten auch dann, wenn an dem Zuwendungsgegenstand bereits ein lebenslanger Nießbrauch eines Dritten besteht. Der Nießbrauch des Schenkers erhält einen Rang nach dem Nießbrauch des Dritten. § 6 Abs. 1 BewG gilt nicht für einen am Stichtag entstandenen, aber nachrangigen Nießbrauch. (2) Bei der Schenkungsteuerfestsetzung sind der vorrangige und der nachrangige lebenslängliche Nießbrauch (als einheitliche Last) nur einmal mit dem höheren Vervielfältiger nach § 14 BewG zu berücksichtigen (Bezug: § 12 Abs. 1 ErbStG; § 25 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 ErbStG 1997; § 6 Abs. 1, § 14 BewG; § 158 Abs. 1 BGB).
Im Urteilsfall übertrug die Klägerin eine mit einem Vorbehaltsnießbrauch zugunsten einer Angehörigen (hier: der Mutter) belastete Beteiligung an einer...