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Steuerrecht | Rückwirkendes Abzugsverbot für Kosten des Erststudiums verfassungsgemäß
Das Abzugsverbot für die Kosten eines Erststudiums nach § 4 Abs. 9 EStG, das im Jahr 2011 rückwirkend ab 2004 eingeführt worden ist, ist verfassungsgemäß. Insoweit gelten die gleichen Erwägungen wie zur Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung des Werbungskostenabzugsverbots des gleichzeitig eingeführten § 9 Abs. 6 EStG.
Außerdem hat der BFH entschieden, dass ein vom Abzugsverbot erfasstes Erststudium auch dann anzunehmen ist, wenn es bereits einen konkreten Bezug zu einer unternehmerischen Tätigkeit aufweist, weil es im Hinblick auf eine bestimmte Erwerbstätigkeit aufgenommen worden ist. Das Erststudium ist dann gleichwohl auch privat veranlasst, weil es neben der Erwerbstätigkeit auch der Persönlichkeitsentwicklung dient.
Die [i] § 4 Abs. 9 EStG trat erst im Revisionsverfahren in Kraft Klägerin hatte zunächst in Weißrussland eine Kunstschule besucht u...