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Lohn und Gehalt | Zahlung von Verwarnungsgeldern durch Arbeitgeber
Zahlt ein Paketdienst als Arbeitgeber Verwarnungsgelder, weil seine Arbeitnehmer (Fahrer) falsch geparkt haben, führt diese Zahlung bei den Arbeitnehmern nicht zu Arbeitslohn, wenn die Verwarnungsgelder gegenüber dem Arbeitgeber als Halter der Fahrzeuge festgesetzt werden. Der Arbeitgeber zahlt dann nämlich auf eine eigene Schuld. Unbeachtlich ist, dass die Ordnungswidrigkeit vom Fahrer begangen worden ist.
Allerdings [i]Verzicht auf Rückgriffsanspruch wäre Arbeitslohn kann der Verzicht des Arbeitgebers auf einen realisierbaren Rückgriffs- oder Schadensersatzanspruch zu Arbeitslohn führen. Der Zufluss erfolgt dann in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber zu erkennen gibt, dass er keinen Rückgriff nehmen wird.
Im Streitfall könnte ein solcher Anspruch zunächst bestanden haben, weil der Arbeitgeber seine Fahrer angewiesen hatte...