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Berichtigung der Umsatzsteuer bei uneinbringlichen Forderungen
Zeitpunkt der Berichtigung ist nicht verhandelbar
In der neuen Rubrik Praxisfälle veröffentlichen wir eine Fragestellung zu einem konkreten Sachverhalt, der aktuell im Bereich der Umsatzsteuer von allgemeinem Interesse ist. Die Lösungshinweise zu der Fragestellung werden von Herrn Karl-Hermann Eckert verfasst. Die Rubrik Praxisfälle erscheint i.d.R. monatlich. Wenn Sie selbst eine Fragestellung zu einem über den Einzelfall hinaus interessanten Sachverhalt haben, können Sie dieses Thema gerne der Redaktion (ust-direkt-redaktion@nwb.de) vorschlagen. Wir weisen darauf hin, dass eine konkrete Rechtsberatung nicht geleistet werden kann und die Lösungshinweise losgelöst von einem etwaigen Einzelfall aus grundsätzlicher Sicht erfolgen.
I. Sachverhalt
Der Unternehmer U versteuert seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 UStG (sog. Sollbesteuerung). Er hat Forderungen i. H. von rd. 1.000.000 € + 19 % Umsatzsteuer gegenüber einer Vielzahl von Kunden. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten für das Kalenderjahr 2019 stellt der steuerliche Berater Folgendes fest: Laut „Debitoren-Offene Posten-Liste“ reichen die Forderungen bis in das Kalenderjahr 2014 zurück. Er ermittelt, dass Forderungen des Kalenderjahres 2014 i. H. von jeweils 100.000 € + 1...