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FG Münster Urteil v. - 9 K 1361/19 AO

Gesetze: AO § 218 Abs 2; AO § 119 ; AO § 233a

Verfahren

Frage der Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids

Leitsatz

1. Der Stpfl. hat keinen Anspruch auf Ergänzung des Abrechnungsbescheids dahingehend, dass hinsichtlich der Umbuchungen neben den Wertstellungsdaten auch die Buchungsdaten angegeben werden. Diese Angaben sind nicht Inhalt eines Abrechnungsbescheids.

2. Die Angabe der Buchungsdaten ist nicht Gegenstand der verbindlichen Feststellung im Sinne von § 218 Abs. 2 AO. Es ist nicht ersichtlich, dass ein Abrechnungsbescheid ohne Angabe der Buchungsdaten den Anforderungen nicht genügen würde, welche nach § 119 AO an die inhaltliche Bestimmtheit dieses Verwaltungsakts zu stellen sind.

Fundstelle(n):
JAAAH-62584

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Münster, Urteil v. 09.09.2020 - 9 K 1361/19 AO

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