Frage der Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids
Leitsatz
1. Der Stpfl. hat keinen Anspruch auf Ergänzung des Abrechnungsbescheids dahingehend, dass hinsichtlich der Umbuchungen neben
den Wertstellungsdaten auch die Buchungsdaten angegeben werden. Diese Angaben sind nicht Inhalt eines Abrechnungsbescheids.
2. Die Angabe der Buchungsdaten ist nicht Gegenstand der verbindlichen Feststellung im Sinne von § 218 Abs. 2 AO. Es ist nicht
ersichtlich, dass ein Abrechnungsbescheid ohne Angabe der Buchungsdaten den Anforderungen nicht genügen würde, welche nach
§ 119 AO an die inhaltliche Bestimmtheit dieses Verwaltungsakts zu stellen sind.
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