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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 1 K 129/17

Gesetze: BGB § 1360a Abs. 3; BGB § 1610a; EStG 2009 § 10 Abs. 1 Nr. 5; EStG 2009 § 32 Abs. 3; EStG 2009 § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3; EStG 2009 § 62 Abs. 1; EStG 2009 § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; EStG 2009 § 63 Abs. 1 Satz 2; EStG 2009 § 9a Satz 1 Nr. 3; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen gegenüber dem Ehegatten bei der Prüfung, ob ein behindertes Kind dauernd außerstande ist, sich selbst zu unterhalten

Leitsatz

Beim Ansatz der einem behinderten Kind (rechnerisch) gegenüber seinem Ehegatten zustehenden Unterhaltsansprüche sind bei der Frage, ob ein behindertes Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten und deshalb ein Kindergeldanspruch besteht, diese Unterhaltsansprüche nicht durch etwaige familienrechtlich vorrangige Unterhaltsansprüche von eigenen Kindern dieses Ehegatten zu kürzen.

Fundstelle(n):
YAAAH-62579

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 03.09.2020 - 1 K 129/17

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