Vorsteuerabzug aus einer Insolvenzverwaltervergütung
Leitsatz
Der erkennende Senat hält allein eine Vorsteueraufteilung betreffend die Insolvenzverwaltervergütung und die Steuerberatungskosten
nach dem Verhältnis der steuerfreien zu den steuerpflichtigen Umsätzen des gesamten Unternehmens (Gesamtumsatzschlüssel) des
jeweiligen Besteuerungszeitraums für sachgerecht. Der Vorsteuerabzug besteht nur, soweit diese Aufwendungen auf den steuerpflichtigen
Teil der Umsätze des jeweiligen Besteuerungszeitraums entfallen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): StB 2020 S. 344 Nr. 11 UStB 2020 S. 376 Nr. 12 OAAAH-62578
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