Keine Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs aufgrund fehlenden
Fremdvergleichs bei atypisch stiller Beteiligung und Erbfall
Leitsatz
In den Fällen einer atypisch stillen Beteiligung an einer Gesellschaft kann bei dieser der Betriebsausgabenabzug nicht unter
Hinweis auf Fremdvergleichsgrundsätze versagt oder beschränkt werden, wenn die Beteiligung aufgrund eines Vermächtnisses vereinbart
wurde und in der Folgezeit erkennbare Versuche der Gesellschaft bestehen, die Beteiligung zu beenden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2021 S. 6 Nr. 18 DStRE 2021 S. 577 Nr. 10 ErbStB 2021 S. 45 Nr. 2 KÖSDI 2021 S. 22093 Nr. 2 EAAAH-62577
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Beschluss v. 02.07.2020 - 11 K 339/18
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