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Alternative Kapitalanlagen
I. Definition der alternativen Kapitalanlagen
Neben klassischen Kapitalanlagen wie Aktien, Anleihen, Investmentfonds und anderen Wertpapieren sowie Termingeschäften gibt es eine Vielzahl von weiteren Kapitalanlagen, die an dieser Stelle als alternative Kapitalanlagen bezeichnet werden.
II. Edelmetalle
1. Überblick
Anlagen in Gold, Silber, Platin oder Palladium können in physischer Form (Barren, Münzen) oder durch anteilige Beteiligung an einem Edelmetallkonto bzw. Goldsparplan erfolgen. Die Anlage dient dem Schutz vor Inflation und erzielt Gewinne ausschließlich durch Kurssteigerungen des entsprechenden Edelmetalls.
Gegenüber anderen Sachwerten wie etwa Immobilien haben Edelmetalle und hier insbesondere das Gold den Vorteil, dass sie leicht zu transportieren sind und im Ernstfall schnell zu Geld gemacht werden können – unabhängig von der Währung. Als physischer Erwerb von Gold bieten sich Goldmünzen besser als vergleichbare Barren an, da sie weltweit als Ersatz von Bargeld anerkannt werden und fälschungssicher sind. Hierbei haben Anleger die Auswahl zwischen sogenannten Bullion Coins wie American Eagle (USA), Britannia (England), Krügerrand (Südafrika), Nugget (Australien), Maple Leaf (Kanada) und dem Philharmoniker (Österreich).
Während der Goldhandel rund drei Viertel des gesamten Edelmetallhandels ausmacht, sind es bei Silber ungefähr ein Anteil von 20 % und die restlichen fünf Prozent teilen sich Platin und Palladium.
2. Steuerliche Einordnung
Der private Verkauf von Edelmetallen unterliegt innerhalb der einjährigen Haltefrist des § 23 EStG mit der individuellen Progression der Einkommensteuerpflicht.
Einkünfte aus (echten) Edelmetall-Pensionsgeschäften im Privatvermögen sind nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtig.
III. Abgrenzung: Edelmetallwertpapiere
Werden Edelmetalle in Wertpapieren verbrieft, stellt sich die Abgrenzungsfrage zwischen § 23 und § 20 EStG. Werden Inhaberschuldverschreibungen veräußert oder eingelöst, die einen Lieferanspruch auf Gold oder einen anderen Rohstoff verbriefen und durch Gold oder einen anderen Rohstoff in physischer Form nicht gedeckt sind, liegen nach Verwaltungsmeinung Kapitaleinkünfte vor. Das gilt nach bisheriger Verwaltungsmeinung auch, wenn die jeweiligen Vertrags-/Emissionsbedingungen vorsehen, dass der Anspruch des Forderungsinhabers/Zeichners nicht nur durch die Lieferung des Basiswertes, sondern auch durch Geld erfüllt werden kann.
Rechtsprechung hierzu:
Xetra-Gold: keine Kapitalforderung
Gold Bullion Securities: keine Kapitalforderung
Gold-Exchange Traded Funds (ETF): Einkünfte aus Kapitalvermögen.
IV. Edelsteine
1. Überblick
Edelsteine sind Minerale, Gesteine oder Glasschmelzen, die im Allgemeinen als schön empfunden werden und als Schmuck Verwendung finden, aber auch Stoffe organischer Herkunft, wie beispielsweise Bernstein, Pechkohle oder relativ kleine und formschöne Fossilien. Als Schmucksteine zählen außerdem Perlen, Perlmutt und Korallen hierzu. Edelsteine erfüllen die drei Kriterien Seltenheit, Härte und Transparenz.
2. Steuerliche Einordnung
Der An- und Verkauf von Edelsteinen ist innerhalb der einjährigen Haltefrist des § 23 EStG einkommensteuerpflichtig.
V. Rohstoffe
1. Überblick
Rohstoffe werden an Warenterminbörsen gehandelt, fast ausschließlich in US-$. Grundsätzlich wird zwischen folgenden Rohstoffarten unterschieden:
Zur Energie gehören Rohöl, Erdgas, weiterverarbeitende Produkte wie Benzin, Heiz- und Gasöl sowie als Ersatzstoff Ethanol. Weniger in Betracht für Privatanleger kommen Kohle, Strom und CO-2-Zertifikate.
Edelmetalle können im Gegensatz zu den übrigen Rohstoffen leicht effektiv erworben werden. Hierzu zählen Gold, Silber, Platin sowie Palladium.
Zu den Industriemetallen zählen Aluminium, Kupfer, Nickel, Zink, Blei sowie Zinn. Sämtliche Industriemetalle notieren in Tonnen.
Landwirtschaftliche Produkte sind als Agrarrohstoffe besonders von Klima, Schädlingen, Unruhen und der Politik geprägt. Hierunter fallen harter und weicher Winterweizen, Mais, Sojabohnen, Reis, Orangensaft sowie Holz.
Unter die Genussmittel fallen Kaffee, Kakao und Zucker. Diese sogenannten Soft Commodities werden in unterschiedlichen Sorten gehandelt.
Viehwirtschaft mit Lebend- und Mastrind sowie Magerschwein und Schweinebäuchen werden eher weniger beachtet.