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Freibetrag bei Schenkung an Urenkel beträgt 100.000 €
Für eine Schenkung an einen Urenkel wird ein Freibetrag von 100.000 € gewährt, nicht aber der Freibetrag für Schenkungen an Enkel in Höhe von 200.000 €. Bei einer Schenkung an einen Urenkel wird der Freibetrag von 200.000 € nur dann gewährt, wenn die Eltern und Großeltern des Urenkels bereits verstorben sind.
Hintergrund: Für Erbschaften und Schenkungen gelten bestimmte Freibeträge, die u.a. vom Verwandtschaftsverhältnis abhängig sind: Für Schenkungen an Kinder werden 400.000 € gewährt, für Schenkungen an die Kinder der Kinder 200.000 €. Für Schenkungen an die übrigen Verwandten, für die die günstige Steuerklasse I gewährt wird, beträgt der Freibetrag 100.000 €, es sei denn, die dazwischenliegenden Generationen sind nicht mehr am Leben – dann verdoppelt sich der Freib...