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Online-Nachricht - Dienstag, 03.11.2020

Änderung eines Bilanzierungswahlrechts in einer Überleitungsrechnung zur Handelsbilanz setzt Zusammenhang mit Bilanzberichtigung voraus

Will der Unternehmer ein Bilanzierungswahlrecht in einer Überleitungsrechnung, in der die Handelsbilanz an das Steuerbilanzrecht angepasst wird, ändern, ist dies eine Bilanzänderung, weil die Überleitungsrechnung zur Bilanz gehört. Eine Bilanzänderung ist aber nur im Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung zulässig, soweit aufgrund der Bilanzberichtigung der steuerliche Bilanzgewinn innerhalb der Bilanz berichtigt worden ist.

Hintergrund: Der Unternehmer darf eine fehlerhafte Bilanz grundsätzlich berichtigen (sog. Bilanzberichtigung). Soweit es zu einer Bilanzberichtigung kommt, darf er in diesem Zusammenhang auch die Bilanz ändern und z.B. bilanzielle Wahlrechte anders ausüben. Die Bilanzänderung ist aber nur zulässig, soweit sich aufgrund der Bilanzberichtigung de...