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NWB Nr. 45 vom Seite 3294

Die stille Gesellschaft in der Handels- und Steuerbilanz

Maximilian Braun, Ursula Herrmann, Karsten Kusch und Lisa Maiworm

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3348Mit dem (BStBl 2017 I S. 1543) zur Übermittlungspflicht von Bilanzen nach § 5b EStG in Fällen atypisch stiller Gesellschaften ist das Thema der Bilanzierung von stillen Gesellschaften i. S. der §§ 230 ff. HGB wieder verstärkt in den Fokus gerückt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Die stille Gesellschaft im handelsrechtlichen Jahresabschluss

[i]Gehrmann, Stille Gesellschaft, infoCenter, NWB NAAAB-13233 Die Einlage des stillen Gesellschafters ist bei Auflösung der stillen Gesellschaft zurückzuzahlen und stellt deshalb eine zu passivierende Verbindlichkeit dar, die in der Regel unter den sonstigen Verbindlichkeiten auszuweisen ist. Je nachdem wer stiller Gesellschafter ist, kann ein Ausweis aber auch unter den „Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern“, „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“, „Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen“ oder den „Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht“ geboten sein (§ 266 Abs. 3 C. HGB).

[i]Aktivierung im Anlage- oder Umlaufvermögen möglichIn der Bilanz des stillen Gesellschafters ist die Mitgliedschaft in der stillen Gesellschaft auszuweisen. Dabei kommt eine Bilanzierung bei den Finanzanlagen als Anteil an einem verbundenen Unternehmen, als Beteiligung oder al...

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