Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 27.07.2020 II B 39/20 (AdV), NWB 44/2020 S. 3230

Schenkungsteuer | Freibetrag für Urenkel

Urenkeln steht laut jedenfalls dann lediglich der Freibetrag in Höhe von 100.000 € nach § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG zu, wenn Eltern und Großeltern noch nicht vorverstorben sind.

Anmerkung:

Eine Urgroßmutter schenkte ihren beiden Urenkeln eine Immobilie. Ihre Tochter (die Großmutter der Urenkel) erhielt hieran einen Nießbrauch. Die Urenkel machten die Freibeträge von 200.000 € für „Kinder der Kinder“ geltend, während das Finanzamt und auch das Finanzgericht ihnen lediglich Freibeträge von 100.000 € zubilligten, die das Gesetz für „Abkömmlinge der Kinder“ vorsieht. Der BFH ist der restriktiven Sichtweise gefolgt. Das Gesetz differenziert zwischen Kindern und Abkömmlingen. Also sind Kinder lediglich Kinder und nicht sonstige Abkömmlinge und daher sind...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen