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BFH 13.03.1990 IX R 104/85
Einkommensteuer; | Kosten einer Einbauküche als begünstigte Herstellungskosten (§ 7b EStG)
Die Aufwendungen für eine Einbauküche können nach dem nur insoweit zu den Herstellungskosten einer Eigentumswohnung gehören, als sie auf die Spüle und den - nach der regionalen Verkehrsauffassung erforderlichen - Kochherd entfallen.