Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BMF 26.10.2020 IV C 5 - S 2342/20/10012, BBK 22/2020 S. 1062

Lohn und Gehalt | Steuerbefreiung des Corona-Bonus für Arbeitnehmer ( § 3 Nr. 11a EStG)

Das BMF weist darauf hin, dass Bonuszahlungen der Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer i. H. von 1.500 € nach § 3 Nr. 11a EStG n. F. steuerfrei sind, wenn die Bonuszahlung im Zeitraum vom bis zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn und zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise gezahlt wird. Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen.

Außerdem [i]Steuerbefreiung für Zuschüsse zum Kurzarbeitergeldweist das BMF darauf hin, dass die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 11a EStG n. F. nicht für Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld gilt. Insoweit greift aber § 3 Nr. 28a EStG n. F. S. 1063

Zuschüsse, die der Arbeitgeber als Ausgleich zum Kurzarbeitergeld wegen Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenze zahlt, sind weder steuerfrei nach § 3 Nr. 11 EStG noch nach § 3 Nr. 11a EStG oder nach § 3 Nr. 2 Buchst. a EStG (Steuerbefreiu...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen