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NWB Nr. 44 vom Seite 3277

Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung geplant

Die [i]BMJV, www.bmjv.de >Presse>Pressemitteilungen>PM v. 16.9.2020Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) beschlossen, der eine Erhöhung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung sowie der Justizkosten um 10 % vorsieht. Die Honorare der Sachverständigen und Sprachmittelnden werden an die auf dem freien Markt üblichen Preise angepasst. Zudem sieht der Entwurf zahlreiche strukturelle Änderungen im anwaltlichen Vergütungsrecht und im Justizkostenrecht vor.

Die Gebühren [i]Anpassung der Gerichtsgebühren als Folgenach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Honorare für Sachverständige und Sprachmittler/innen nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) sind zuletzt zum erhöht worden. Mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 sollen sie an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden.

Die damit verbundenen höheren Ausgaben des Staats in Rechtssachen und gestiegene Sach- und Personalkosten der Justiz führen zur Anpassung der Gerichtsgebühren.

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