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UG: Handelsregisteranmeldung Einpersonengesellschaft – Muster
UG: Handelsregisteranmeldung Einpersonengesellschaft
Die Vorschriften über die Anmeldung zum Handelsregister und zur Einreichung dort besagen, dass die Einreichung der Anmeldung und der sonstigen Dokumente in elektronischer Form zu erfolgen hat (§ 12 HGB)..
Die Anmeldung durch den Anmeldepflichtigen (das ist im Falle der GmbH der Geschäftsführer) ist in schriftlicher Form vorzunehmen, wobei das Dokument notariell beglaubigt werden muss.
Der Vorgang ist dabei dieser: Die Beurkundung der Registeranmeldung und etwa sonstiger einzureichender Erklärungen findet in Papierform statt. Dann wird eine elektronische Abschrift gefertigt, die einen Beglaubigungsvermerk durch den Notar erhält. Dieser prüft die Abschrift auf die Übereinstimmung mit der Urschrift und beglaubigt dies. Dann wird das gesamte Dokument mit einer elektronischen Signatur versehen. Am Ende versendet der Notar die elektronische Registeranmeldung an das Registergericht